Im Zweifel für den Angeklagten

„Er schlug mich, verletzte mich, missbrauchte mich.“ – N.
N. wurde missbraucht. Das letzte Mal ist erst einige Stunden vorbei. Dieses war jedoch nicht das erste Mal, dass sich der Täter an Ihr vergriff. Das erste Mal, dass sie mit ihm in sexuellen Kontakt kam, ist schon mehrere Jahre her. Anfangs verhielt er sich wie ein ganz normaler Freund, bis er schließlich mit Ihr eine Beziehung einging. Am Anfang verhielt er sich noch ganz alltäglich, etwas merkwürdig vielleicht, aber nicht auffallend. Doch langsam begann alles zu eskalieren. Verbrennungen, Schnitte und Missbrauch waren die neue Tagesordnung. – Und das regelmäßig. Bis heute.
Das heute 19-jährige Mädchen hatte Ihre erste Erfahrung mit der dunklen Seite der Menschheit schon mit 13. Ein älterer Mann, Wiederholungstäter. Wurde gefasst, eingesperrt, starb an Suizid. So „einfach“ wäre es doch, oder? Nun, anscheinend nicht. Auf die Frage, warum mit dem neuen Täter nicht etwas ähnliches passierte kam nur ein „Weil ihm bis jetzt nichts nachgewiesen werden konnte. Sein Wort gegen meins. Keine Zeugen. Im Zweifel für den Angeklagten..“ zurück. Ihm konnte nichts nachgewiesen werden. Das Mädchen darf sein Leben mit einem Trauma verbringen, aber der Täter kommt über Jahre ungestraft davon? In solchen Momenten fragt man sich, wofür es überhaupt ein Recht in seinem Heimatland gibt, wenn es doch nichts auszurichten scheint.

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