Der Artikel „ÖVP-Bürgermeister fordert Todesstrafe für Kinderschänder“, am zweiten März 2011 im Standard erschienen, handelt von der Forderung des ÖVP-Kommunalpolitiker und Bürgermeister des steirischen Ortes Albersdorf-Prebuch, Robert Schmierdorfer, Kinderschänder mit der Todesstrafe zu belangen.
Der Autor berichtet, Schmierdorfer hätte diese Forderung auf seiner Facebook Seite ausgesprochen und dabei eine als rechtsextrem eingestufte Band zitiert. Eine Forderung über ein soziales Netzwerk, kann man meiner Meinung nach nicht wirklich als ernst zunehmende werten. Sie sollte vor einer Menge offiziell verkündet werden. Seine Aussagen mit rechtsextrem angehauchten Zitaten zu untermalen finde ich persönlich nicht unbedingt schlimm, jedoch halte ich es, vor allem in der heutigen Politik, nicht unbedingt zielführend. Eher tritt das Gegenteil ein.
Schmierdorfer rechtfertigt sich im Bericht, die Todesstrafe wäre seine persönliche Überzeugung. Bei dieser Aussage frage ich mich, warum er dies extra erwähnen muss. Das Schreiben auf seiner persönlichen Facebook Seite ist im Grunde ein Zeichen dafür, dass dies seine Meinung ist. Wenn es nach mir geht muss er sich für seine Aussage nicht rechtfertigen. Jeder Mensch hat eine persönliche Überzeugung, die er auch vertreten sollte, egal, ob andere diese gutheißen oder nicht.
Er sagte des weiteren, dass die Rechtsprechung in Europa nicht immer so sei, wie sie sein sollte. Diese Aussage kann ich ebenfalls bekräftigen. Eine Möglichkeit, immer ein mehr oder minder faires Recht auszusprechen ist aber im Gegensatz dazu auch nicht unbedingt einfach. Beschwerden über den Ausgang einer Verhandlung oder über irgendwelche Strafen wird es immer geben. Die Todesstrafe beispielsweise wird von einigen Menschen abgelehnt, andere halten sie in bestimmten Fällen für angebracht.
Der Autor erwähnt, der steirische VP-Landesgeschäftsführer Bernhard Rinner hätte sich in einem Gespräch mit der „Kleinen Zeitung“ um eine Schadensbegrenzung bemüht. Meiner Meinung zu folge richtet eine simple Aussage keinen Schaden an. Dieser kann im Grunde nur durch Taten entstehen, beispielsweise durch die Ausführung der genannten Idee.
Zum Abschluss kann ich nur sagen, dass ich eine Todesstrafe für etwas übertrieben finde. Es mag zwar eine wirklich schlimme Tat sein, aber dafür getötet werden halte ich nur bedingt für zielführend. Die Bestrafung für derartige Vergehen sollte dennoch etwas verschärft werden. Eine härtere Strafe hat mit Sicherheit Wirkung, um die Anzahl dieser Verbrechen zu senken.